Baukindergeld in Untersteinach

Ab dem 28.07.2015 erhalten alle Bauherren von Neubauvorhaben, unabhängig ob dieses Vorhaben sich im Baugebiet oder im sonstigen Gemeindegebiet (mit Ausnahme des Gewerbegebietes) befindet, einen einmaligen Baukindergeldzuschuss in Höhe von 1.500,-- € pro Kind. Voraussetzung hierfür ist, dass für das Kind Kindergeld gewährt wird. Sobald ein Kind jedoch volljährig geworden ist, wird für dieses Kind kein Baukindergeld mehr gewährt.

Der Berechtigtenkreis für das Baukindergeld schließt auch Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ein.

Das Baukindergeld wird jedoch nur gewährt, wenn das maßgeblich zu versteuernde Einkommen des/der Berechtigten unter 60.000,-- € im Jahr liegt.

Der Anspruch auf Baukindergeld entsteht ab Baubeginn. Wird innerhalb von 5 Jahren ab Baubeginn ein weiteres Kind geboren, ist auch für dieses Baukindergeld zu gewähren.

Beim Kauf und Erstbezug von Eigentumswohnungen behält sich der Gemeinderat vor, eine Entscheidung im Einzelfall im Sinne der vorstehenden Regelungen zu treffen.